Zu dieser Frage fand am 23.05.2019 eine Befragung von Besucherinnen und Besuchern im Foyer des Odenwälder Landratsamtes statt. Veranstaltet wurde diese Umfrage im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion anlässlich der bundesweiten Suchtwoche 2019, die unter dem Motto »Alkohol? Weniger ist besser« stand.
Durchführende waren das Selbsthilfebüro Odenwald der Paritätischen Projekte, die Führerscheinstelle des Landratsamtes sowie die Fachstelle für Suchtprävention des DRK. Hintergrund für diese Aktion war unter anderem die noch immer bestehende 0,5 Promillegrenze im Straßenverkehr, die selbst dann noch einige Risiken mit sich brächte, wenn sie denn eingehalten würde. Zielsetzung war eine Umfrage mittels Interviewpostkarten, ob der Promillewert aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvollerweise künftig bei 0,0 Promille liegen sollte oder bleiben soll, wie er zurzeit ist.
»Da bin ich doch noch nicht besoffen!«
»Mit einem oder zwei Glas Bier kann ich doch noch gut Auto fahren. Da bin ich doch noch nicht besoffen!«, so ein Passant. »Dieser Haltung begegnen wir häufig«, so Claudia Ray vom Selbsthilfebüro und Horst Weigel von der Suchthilfe des DRK-Odenwaldkreis. Dabei wird aber oft nicht beachtet, dass auch geringe Mengen Alkohol Einfluss auf das Reaktions- und Urteilsvermögen haben. Das kann bei Notfallbremsungen den entscheidenden Unterschied machen.
Keine Rechtssicherheit mit Alkohol im Blut
Auch die vermeintliche Rechtssicherheit bezüglich der 0,5 Promillegrenze ist zuweilen trügerisch. »Wenn ich unter der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille bleibe, kann mir doch nichts passieren. Dann habe ich doch alles richtig gemacht«, so eine andere Besucherin.
»Auch diesem Irrtum erliegen viele Menschen« ergänzen Hermann Schwalbach von der Verkehrswacht Odenwald und Herr Weyrauch von der Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises. »Wenn man mit unter 0,5 Promille Fahrunsicherheiten zeigt, kann man jedoch auch belangt werden. Wenn man mit weniger als 0,5 Promille an einem Unfall beteiligt ist – selbst wenn man ihn nicht verursacht hat – muss man damit rechnen, dass einem zumindest eine Mitschuld angelastet wird. Die Gerichte und die Haftpflichtversicherungen argumentieren damit, dass man völlig ohne Alkoholeinfluss noch so hätte reagieren können, dass die Unfallfolgen geringer gewesen wären oder dass der Unfall sogar ganz hätte vermieden werden können. Insofern verbinden viele Menschen mit einem Promillewert unter der 0,5 Promillegrenze eine Sicherheit, die es so gar nicht gibt.«
Die überwiegende Mehrheit ist für 0,0 ‰
Insgesamt stimmten bei dieser Umfrage lediglich 9 Prozent der teilnehmenden Personen für eine Beibehaltung der aktuellen Promillegrenze von 0,5 Promille und 91 Prozent stimmten für eine Absenkung auf 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Dieses eindeutige Ergebnis hat die kühnsten Erwartungen der Initiatorinnen und Initiatoren noch weit übertroffen.
»Nur« noch umsetzen
»Dass die Mehrheit für eine Absenkung gestimmt hat zeigt, dass die Vernunft hier erfreulicherweise auf dem Vormarsch ist. Jetzt müsste diese Haltung ›nur‹ noch in geltendes Recht und konsequent in Handlung umgesetzt werden um der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen einen großen Dienst zu erweisen« resümiert Friedel Weyrauch von der Suchtselbsthilfe des DRK Odenwaldkreis das Ergebnis der Veranstaltung.